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Vetretung vor Gericht

Kompetente Vertretung in Familienrechts­streitig­keiten

Zu meinen Standardaufgaben als Fachanwältin für Familienrecht gehört Ihre anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren. Ich reiche für Sie beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) den Scheidungsantrag ein und übernehme die komplette Verfahrensführung, einschließlich der Prüfung der Auskünfte der Versorgungsträger im Versorgungsausgleichsverfahren. Im Scheidungstermin stehe ich im Gerichtssaal an Ihrer Seite. 

Sofern sich eine außergerichtliche Einigung über bestimmte Trennungs- und Scheidungsfolgen, wie z. B. den Ehegattenunterhalt oder den Zugewinnausgleich, zuvor nicht erzielen ließ, mache ich Ihre Ansprüche gerichtlich geltend oder verteidige Sie gegen entsprechende Anträge Ihres Ehepartners, entweder als Folgesache im sogenannten Scheidungsverbund oder außerhalb des Verbundes.

Auch außerhalb von Scheidungsverfahren übernehme ich Ihre gerichtliche Vertretung, beispielsweise in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten, in nicht-ehebezogenen Unterhaltsangelegenheiten (Minderjährigen-, Ausbildungs-, Betreuungs- oder Elternunterhalt), in Versorgungsausgleichssachen (z. B. nach Versterben des bereits geschiedenen Ex-Ehepartners) oder in Fällen häuslicher Gewalt.

Vergütung für gerichtliche Vertretung

Für die gerichtliche Vertretung entstehen Ihnen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit (Streitwert). In einer Mandats- und Vergütungsvereinbarung werden ggfs. weitere Details festgelegt. Ich berate Sie im Falle eines Gerichtsverfahrens stets umfassend zu den Prozess- und Kostenrisiken.

Verfahrenskostenhilfe / Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten des Gerichtsverfahrens aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten, so kann bei Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Hierbei unterstütze ich Sie gerne. Den hierbei zu verwendenden standardisierten Fragebogen finden sie im Dokumentenbereich.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Kanzlei für Sie die Klärung, in welchem Umfang die Versicherung die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen wird.

Bei Gerichtspost ist Eile geboten!

Sollten Sie bereits vom Gericht Post erhalten haben, weil Ihr Ehepartner oder ein sonstiges Familienmitglied Ansprüche gegen Sie geltend macht, kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich, um keine Nachteile zu erleiden.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns umgehend, wenn Sie Unterstützung in gerichtlichen Verfahren benötigen:

T: 06174 – 935 75 70
E: marx@familienrecht-marx.de