Mediation
Die alternative Konfliktregulierung
Seit dem Jahr 2014 biete ich an meinem Kanzleisitz in Königstein Mediationen in familiären Konflikten an. In den ersten Jahren lag der Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit, die zunächst unter dem Namen „Mediationskanzlei Marx“ geführt wurde, sogar auf dieser Art der Konfliktlösung. Zwar hat sich der Fokus mittlerweile auf die klassische anwaltliche Tätigkeit in Familiensachen verschoben. Mediationen werden jedoch in geeigneten Einzelfällen auch weiterhin durchgeführt.
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Was ist Mediation?
Mediation ist ein außergerichtliches Vermittlungsverfahren zur Lösung von Konflikten, in dem die Konfliktbeteiligten selbst mit Hilfe eines neutralen, „allparteilichen“ Dritten (Mediator) in gemeinsamen Gesprächen eigenverantwortlich eine Lösung für ihre Situation erarbeiten. Das System wurde in den USA entwickelt.
Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien, indem er den Gesprächs- und Verhandlungsprozess leitet und strukturiert, alle Beteiligten in gleicher Weise zu Wort kommen lässt und die Einhaltung bestimmter Gesprächs- und Verhaltensregeln gewährleistet. Er macht selbst keine Lösungsvorschläge, versucht jedoch, eine kreative Lösungssuche anzuregen, indem er etwa Fragen stellt oder Brainstorming-Prozesse anregt.
In den Mediationssitzungen haben alle Beteiligten die Gelegenheit, ihren eigenen Bedürfnissen und Wünschen im Hinblick auf die Konfliktthemen auf den Grund zu gehen und diese darzulegen, andererseits aber auch etwas über die Bedürfnisse und Wünsche der anderen Konfliktbeteiligten zu erfahren. Im Gespräch wird außerdem erörtert, welche Fairnesskriterien nach Ansicht der Beteiligten einer Lösung zugrunde gelegt werden müssten.
Dieser Verstehensprozess nimmt in der Mediation, anders als in anderen Verfahren, viel Raum ein. Dies braucht Zeit, führt aber im Idealfall dazu, dass die darauf basierenden Lösungen von den Beteiligten besser akzeptiert werden und „haltbarer“ sind als autoritativ von Dritten, etwa einem Gericht, getroffene Entscheidungen.
Die in der Mediation erarbeiteten Lösungen sind nicht nur Absichtserklärungen oder „Gentlemen’s Agreements“, sondern verbindliche Regelungen. In manchen Fällen bedürfen sie, um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen, einer bestimmten Form, z.B. notarieller Beurkundung.
Grundsätzlich sind die Beteiligten gehalten, sich spätestens vor Unterzeichnung der abschließenden Vereinbarung unabhängig voneinander von externen Rechtsanwälten parteiisch beraten zu lassen. Dadurch erhalten sie die Gelegenheit zu überprüfen, ob und inwiefern die anhand der eigenen Fairnesskriterien entwickelte Lösung ggfs. von der gesetzlichen Lösung abweicht, und die beabsichtigte Einigung in diesem Lichte noch einmal kritisch zu hinterfragen.
Die Teilnahme an der Mediation ist für die Beteiligten freiwillig. Diese können die Mediation zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens wieder abbrechen. Der Mediator unterliegt kraft Gesetzes einer Verschwiegenheitspflicht. Die Beteiligten verpflichten sich ebenfalls zur Vertraulichkeit, d. h. was während der Mediationssitzungen gesprochen wird, dringt nicht nach außen.
Das Mediationsverfahren setzt schließlich Offenheit und Fairness der Beteiligten voraus. Das bedeutet, dass die Beteiligten grundsätzlich bereit sein müssen, die Verhandlungen ergebnisoffen zu führen und nicht von vornherein nur eine bestimmte Lösung zu akzeptieren. Im Gegenzug gewährleistet das Mediationsverfahren, dass die wesentlichen Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten in der abschließenden Lösung berücksichtigt werden.
Pro und contra Mediation
Ein Mediationsverfahren stellt hohe Anforderungen an die Beteiligten, die in direktem Kontakt mit dem Konfliktpartner eigenverantwortlich ihre Interessen vertreten und gemeinsam wirtschaftlich vertretbare Lösungen erarbeiten müssen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass insbesondere in Trennungs- und Scheidungssituationen die Eheleute regelmäßig in erheblichem Umfang auf anwaltliche Unterstützung angewiesen sind, da das Rechtsgebiet extrem vielschichtig und komplex ist und das deutsche Rechtssystem den Eheleuten keinerlei Anleitung zur eigenverantwortlichen Regelung der Scheidungsfolgen bietet.
Viele Eheleute fühlen sich überfordert, wenn sie mit ihrem Ex-Partner direkte Verhandlungen über Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Ausgleich gemeinsamer Schulden führen sollen, über deren Grundlagen und weitere Auswirkungen, etwa im Bereich Steuern, sie oft keinerlei Kenntnisse haben.
Hinzu kommt die hohe emotionale Belastung, die daraus entsteht, dass man in den Mediationsgesprächen mit dem ehemals geliebten, mittlerweile entfremdeten oder gar verhassten Partner zusammentrifft, um letztlich die Abwicklung der gescheiterten Beziehung zu regeln. Manch einer mag sich von der Mediation eine Wiederversöhnung erhoffen und ist dann umso enttäuschter, wenn der andere sich zielstrebig den finanziellen Themen zuwendet.
Andere erhoffen sich, und auch das darf nicht verschwiegen werden, von einer Mediation eine schnelle, für sie möglichst günstige Lösung der finanziellen Themen unter weitestmöglicher Außerachtlassung geltenden Rechts. Unter diesen Umständen gemeinsam differenzierte und sachgerechte Lösungen zu finden, ist dann häufig ein Ding der Unmöglichkeit.
In diesen Fällen erscheint als Königsweg oft die Einschaltung von zwei versierten, im Idealfall auch mediatorisch geschulten Scheidungsanwälten, die die außergerichtlichen Verhandlungen für die Ehepartner übernehmen, den Prozess sachkundig gestalten und ihre Mandanten in dieser schwierigen Lebensphase auch emotional unterstützen.
In welchen Fällen ist Mediation sinnvoll?
Eine pauschale Antwort auf die Frage, in welchen Fällen eine Mediation sinnvoll und erfolgversprechend ist, gibt es nicht. Der Grad der Konflikteskalation, die Fähigkeit der Beteiligten, einander zuzuhören, und das Vorhandensein einer gewissen finanziellen Grundkompetenz auf beiden Seiten spielen zweifellos eine Rolle. Tatsächlich bietet sich nach unserer Erfahrung eine Mediation vor allem zu solchen Themen an, die den unmittelbaren Lebens- und Erfahrungsbereich der Konfliktbeteiligten betreffen.
In Trennungs- und Scheidungssituationen sind das z. B. folgende Konfliktthemen:
Theoretisch können Mediationen zu derartigen Themen auch parallel zu den laufenden anwaltlichen Verhandlungen über die finanziellen Scheidungsfolgen geführt werden mit dem Ziel, die in der Mediation gefundenen Ergebnisse in die anwaltlich ausgehandelte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung einfließen zu lassen.
Ablauf einer Mediation
Eingangsgespräch
Nach einem telefonischen oder persönlichen Erstkontakt wird ein Kennenlerngespräch anberaumt, an dem Sie und die andere Konfliktpartei(en) teilnehmen. In diesem Gespräch klären wir, ob Mediation für die Beteiligten grundsätzlich in Frage kommt, was Ihre jeweiligen Erwartungen, Wünsche und ggfs. Bedenken diesbezüglich sind, und ich erläutere Ihnen die Grundprinzipien der Mediation sowie die Kosten meiner Tätigkeit. Evtl. sprechen wir auch über den Sinn einer Co-Mediation in Ihrem Fall. Auf Wunsch führe ich die Mediationsgespräche mit Ihnen in englischer Sprache durch.
Sollten Sie sich aufgrund dieses Gesprächs für eine Mediation entscheiden, wird von allen Beteiligten ein Mediations-Eingangsvertrag unterzeichnet, der die Basis unserer Zusammenarbeit darstellt und in dem alle wichtigen Prinzipien der Mediation niedergelegt sind. Eventuelle Unklarheiten würden wir gemeinsam besprechen.
Themensammlung
In der ersten Mediationssitzung geht es in der Regel darum, die Themen zu ermitteln, über die Sie in der Mediation sprechen wollen. Jede Konfliktpartei kann hier die für sie wichtigen Konfliktthemen nennen. Danach bestimmen Sie gemeinsam die Reihenfolge, in der diese Themen behandelt werden sollen. Außerdem besprechen wir, wie die Kommunikation zwischen Ihnen in den Sitzungen verlaufen sollte, um zu einem möglichst guten Ergebnis zu gelangen.
Ich fasse in allen Sitzungen Ihre wichtigsten Aussagen und Zwischenergebnisse auf einem Flipchart (Tafelschreibblock) zusammen. Sie erhalten im Anschluss an die jeweilige Sitzung Fotoprotokolle dieser Mitschriften.
Herausarbeiten der Interessen und Bedürfnisse und der Fairnesskriterien
Bevor mit der eigentlichen Lösungsfindung begonnen wird, versuche ich, mit Ihnen gemeinsam herauszufinden, worum es Ihnen bei den jeweiligen Themen tatsächlich geht. Jeder hat hier ausführlich Gelegenheit, sich über seine Interessen und Bedürfnisse, aber auch seine Befürchtungen klar zu werden, die hinter seiner Position stehen, und diese dem anderen zu Gehör zu bringen. Dadurch wird ein wechselseitiges Verstehen ermöglicht.
Wir werden auch ausführlich über die Fairnesskriterien sprechen, die Sie einer für Sie stimmigen Lösung zugrunde legen würden. An den in dieser Phase gefundenen Zwischenergebnisse wird die später erarbeitete Lösung zu messen sein.
Lösungsfindung
Die anschließende Phase ist die kreativste Phase des Mediationsprozesses. Hier werden Sie mit meiner Hilfe versuchen, zunächst ein möglichst weites Spektrum denkbarer Lösungsansätze für die einzelnen Konfliktthemen zu entwerfen, um anschließend die brauchbaren Ansätze weiter zu durchdenken. In dieser Phase können externe Berater oder sonstige Dritte, deren Meinung für Sie von Relevanz ist, zum Verfahren hinzugezogen werden. Im Idealfall erzielen Sie am Ende dieser Phase, die sich in der Regel über mehrere Sitzungen erstrecken wird, zu allen Themen eine endgültige Vereinbarung. Möglich sind aber auch Teillösungen, Zwischenlösungen oder die Vereinbarung von Probephasen, ggfs. mit der Abrede, die offenen Punkte in einer späteren Mediationssitzung wieder aufzugreifen.
Rechtsgültige Vereinbarung
Spätestens wenn Sie gemeinsam eine (vorläufige) Lösung gefunden und wir diese ausformuliert haben, sollten Sie – jeder für sich – externe Beratungsanwälte aufsuchen, die die gefundene Vereinbarung juristisch überprüfen und Ihnen die Rechtslage erläutern.
Sofern Sie sich nach diesen Informationen zur Umsetzung Ihrer Vereinbarung entschließen, möglicherweise auch erst nach gewissen Modifikationen, wird diese rechtlich verbindlich zwischen Ihnen abgeschlossen. Unter Umständen ist hierfür eine notarielle Beurkundung oder gerichtliche Billigung erforderlich.
Mit Abschluss der rechtlich verbindlichen Vereinbarung endet die Mediation.
Dauer eines Mediationsverfahrens
Die Dauer eines Mediationsverfahrens richtet sich zum einen nach Umfang und Schwierigkeit der Konfliktthemen, zum anderen nach der Bereitschaft und Fähigkeit der Beteiligten, aufeinander einzugehen und gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Grundsätzlich ist von einer Verfahrensdauer von vier bis acht Sitzungen auszugehen. Die übliche Dauer einer Sitzung beträgt 90 Minuten.
Kosten der Mediation
Die Abrechnung für die Mediationssitzungen erfolgt auf Stundensatzbasis. Der Stundensatz richtet sich u. a. nach der Anzahl der Teilnehmer und dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit sowie danach, ob ein Co-Mediator hinzugezogen wird. Ebenfalls auf Stundensatzbasis berechnen sich die zusätzlichen Kosten für das Erstellen des Abschlussmemorandums oder des Vertrages, soweit dies gewünscht wird.
Hinzu kommen ggfs. die Kosten der Rechtsberatung durch die externen Beratungsanwälte sowie etwaige Kosten einer notariellen Beurkundung der abschließenden Vereinbarung. Leider gibt es für Mediationsverfahren bisher noch keine allgemeine öffentliche Förderung in Form von Mediationskostenhilfe. Teilweise übernehmen aber mittlerweile die Rechtsschutzversicherungen einen Anteil der Mediationskosten. Gerne kläre ich für Sie, ob dies bei Ihrer Rechtsschutzversicherung der Fall ist.
Mediation oder anwaltliche Vertretung?
Sie müssen sich entscheiden.
Ein Anwalt, der eine Konfliktpartei parteilich berät und vertritt, darf kraft Gesetzes in demselben Konflikt nicht als Mediator tätig werden. Umgekehrt darf ein Mediator, der im Grundberuf Anwalt ist, nach Abschluss der Mediation keine der Konfliktparteien anwaltlich beraten und vertreten. In beiden Fällen entstünde sonst ein Rollenkonflikt, der das Vertrauen in die Allparteilichkeit des Mediators beschädigen könnte.
Sie können mich daher nur dann als Mediatorin beauftragen, wenn ich Sie zuvor nicht bereits anwaltlich in der streitigen Angelegenheit beraten oder vertreten habe und wenn Sie auch künftig in der Angelegenheit keine anwaltlichen Leistungen durch mich in Anspruch nehmen möchten.