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Erstberatung

Sie suchen anwaltliche Beratung in einer familien­rechtlichen Angelegen­heit?

Für ein erstes informatorisches Gespräch stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht in meiner Kanzlei in Königstein jederzeit gerne zur Verfügung. Für Mandanten, die nicht aus der Region sind, biete ich nach vorheriger Terminvereinbarung auch eine Erstberatung per Videocall (mit Zoom oder Teams) oder per Telefon an.

Machen Sie jetzt einen Termin zur Erstberatung aus:

06174 – 93 57 57 0
marx@familienrecht-marx.de

Inhalt der Erstberatung

In diesem Gespräch erhalten Sie eine erste juristische Einschätzung Ihrer ganz persönlichen Situation und erfahren, was z. B. im Falle einer Trennung oder Scheidung auf Sie zukommt oder welches Ihre Rechte und Pflichten gegenüber einem Familienmitglied sind.

In Trennungssituationen erhalten Sie alle notwendigen Informationen über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens, die Unterhaltssituation, den Zugewinn– und Versorgungsausgleich, das Thema Ehewohnung und Hausrat, das Sorgerecht und den Umgang mit gemeinsamen Kindern nach der Trennung, Gestaltungs­möglichkeiten im Hinblick auf gemeinsame Immobilien, die steuerliche Situation, den richtigen Zeitpunkt für eine Kontentrennung und die künftige Aufteilung von Miete, Kreditraten, Hausnebenkosten und Versicherungs­beiträgen.

Konkrete Berechnungen, etwa von Unterhalts- und Zugewinnaus­gleichs­ansprüchen, und umfangreiche juristische Recherchen können in diesem Rahmen nicht erfolgen.

Gerne führe ich alle Gespräche mit Ihnen auch auf Englisch.

Dauer und Vergütung der Erstberatung

Eine Erstberatung dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten und ist mit 226,10 € (190,00 € zzgl. Umsatzsteuer) zu vergüten.

Sofern Sie vorhersehbar mehr Zeit bereits in diesem Erstgespräch benötigen, weisen Sie uns bitte zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung darauf hin. In diesem Fall kann bereits vorab eine Mandats- und Vergütungsvereinbarung geschlossen werden.

Beratungshilfe /
Rechts­schutz­ver­sicherung

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten, können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen. Die entsprechenden Formulare finden Sie u. a. auf der Webseite des Bundesjustizministeriums oder des Justizportals des Bundes und der Länder.

Auf dem von Ihnen zu besorgenden Beratungshilfeschein sollten sämtliche Themen eingetragen werden, zu denen Sie eine anwaltliche Beratung wünschen, also etwa „Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Umgang und Sorgerecht“. Ansonsten ist eine Übernahme der vollen Kosten der Beratung durch den Staat nicht gewährleistet.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Kanzlei auf Wunsch für Sie die Klärung, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten meiner Tätigkeit übernehmen wird.

Was ist zum Erstgespräch mitzubringen?

Es empfiehlt sich, soweit vorhanden, bereits folgende Dokumente zum Erstgespräch mitzubringen oder sie vorab (gerne elektronisch per E-Mail) an die Kanzlei zu übersenden:

    • Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder
    • bestehende Eheverträge
    • Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunden, notarielle Urkunden, gerichtliche Entscheidungen oder Vergleiche)
    • Anwaltsschreiben oder gerichtliche Verfügungen, auf die sich die Beratungsanfrage bezieht

    Wie geht es nach der Erstberatung weiter?

    Am Ende der Erstberatung legen wir entweder bereits gemeinsam die konkreten nächsten Schritte fest (etwa eine Unterhaltsberechnung, die Einreichung des Scheidungsantrages etc.) oder Sie gehen mit dem Beratungsergebnis erst einmal nach Hause und überlegen in Ruhe, wie es nun für Sie weitergehen soll.

    Kontakt

    Machen Sie jetzt einen Termin zur unverbindlichen Erstberatung aus:

    T: 06174 – 935 75 70
    E: marx@familienrecht-marx.de