Altkönigstraße 7
61462 Königstein im Taunus
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Tel: 06174 – 935 75 70
Fax: 06174 – 935 88 53
E-Mail: marx@familienrecht-marx.de
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Für ein erstes informatorisches Gespräch stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht in meiner Kanzlei in Königstein jederzeit gerne zur Verfügung. Für Mandanten, die nicht aus der Region sind, biete ich nach vorheriger Terminvereinbarung auch eine Erstberatung per Videocall (mit Zoom oder Teams) oder per Telefon an.
Machen Sie jetzt einen Termin zur Erstberatung aus:
In Trennungssituationen erhalten Sie alle notwendigen Informationen über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens, die Unterhaltssituation, den Zugewinn– und Versorgungsausgleich, das Thema Ehewohnung und Hausrat, das Sorgerecht und den Umgang mit gemeinsamen Kindern nach der Trennung, Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf gemeinsame Immobilien, die steuerliche Situation, den richtigen Zeitpunkt für eine Kontentrennung und die künftige Aufteilung von Miete, Kreditraten, Hausnebenkosten und Versicherungsbeiträgen.
Konkrete Berechnungen, etwa von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen, und umfangreiche juristische Recherchen können in diesem Rahmen nicht erfolgen.
Gerne führe ich alle Gespräche mit Ihnen auch auf Englisch.
Eine Erstberatung dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten und ist mit 226,10 € (190,00 € zzgl. Umsatzsteuer) zu vergüten.
Sofern Sie vorhersehbar mehr Zeit bereits in diesem Erstgespräch benötigen, weisen Sie uns bitte zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung darauf hin. In diesem Fall kann bereits vorab eine Mandats- und Vergütungsvereinbarung geschlossen werden.
Beratungshilfe /
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten, können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen. Die entsprechenden Formulare finden Sie u. a. auf der Webseite des Bundesjustizministeriums oder des Justizportals des Bundes und der Länder.
Auf dem von Ihnen zu besorgenden Beratungshilfeschein sollten sämtliche Themen eingetragen werden, zu denen Sie eine anwaltliche Beratung wünschen, also etwa „Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Umgang und Sorgerecht“. Ansonsten ist eine Übernahme der vollen Kosten der Beratung durch den Staat nicht gewährleistet.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Kanzlei auf Wunsch für Sie die Klärung, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten meiner Tätigkeit übernehmen wird.
Es empfiehlt sich, soweit vorhanden, bereits folgende Dokumente zum Erstgespräch mitzubringen oder sie vorab (gerne elektronisch per E-Mail) an die Kanzlei zu übersenden:
Am Ende der Erstberatung legen wir entweder bereits gemeinsam die konkreten nächsten Schritte fest (etwa eine Unterhaltsberechnung, die Einreichung des Scheidungsantrages etc.) oder Sie gehen mit dem Beratungsergebnis erst einmal nach Hause und überlegen in Ruhe, wie es nun für Sie weitergehen soll.
Fachanwaltskanzlei für Familienrecht
Dr. Susanne Marx, LL.M. (NYU)
Altkönigstraße 7
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Fax: 06174 – 935 88 53
marx@familienrecht-marx.de
www.familienrecht-marx.de