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Beratung und außergerichtliche Vertretung

Sie brauchen eine Anwältin für außergerichtliche Lösungen?

Sofern Sie nach Abschluss der Erstberatung noch weitere Fragen haben, beantworte ich Ihnen diese gerne telefonisch, per Videocall oder auch schriftlich (per E-Mail oder Brief).

06174 – 93 57 57 0
marx@familienrecht-marx.de

Familienrechtliche Berechnungen und Verhandlungen

Häufig schließt sich an die Erstberatung die Phase an, in der die bestehenden Ansprüche und Pflichten konkret ermittelt werden, Berechnungen angestellt werden und Verhandlungen mit dem Anspruchsgegner oder seinem Anwalt geführt werden.

In Trennungs- und Scheidungssituationen stellen diese Verhandlungen das Kernstück des außergerichtlichen Scheidungsprozesses dar, dessen Gestaltung weitestgehend den Eheleuten bzw. ihren Rechtsanwälten selbst überlassen wird. In diesen Fällen steht regelmäßig ein ganzes Bündel von Themenbereichen zur Klärung an, die im Idealfall in einer  Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.

Problematisch ist dabei, dass das geltende Recht zu vielen Themen keine eindeutige Lösung vorsieht. So sind etwa im Unterhalts– und Zugewinnausgleichsrecht häufig Bewertungen zu treffen, etwa zum Verkehrs- oder Mietwert von Immobilien, wo selbst Sachverständige zu ganz unterschiedlichen Einschätzungen gelangen.

Bei der Unterhaltsberechnung wird regelmäßig darüber gestritten, welche (konkreten oder fiktiven) Einkünfte der Berechnung zugrunde zu legen sind, welche Abzugspositionen anerkannt werden können, wie hoch ein konkret geltend gemachter Unterhaltsbedarf tatsächlich ist und wie lange nach der Scheidung noch Unterhalt an den Ex-Ehepartner zu zahlen ist. Dort wo das Gesetz Begriffe wie „Billigkeit“ verwendet, ist es erwartbar, dass zwei Anwälte zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.

In anderen Bereichen macht das Recht so gut wie keine konkreten Vorgaben, z. B. bei der Frage, wie gemeinsame Kinder künftig betreut werden und was mit gemeinsamen Immobilien anlässlich der Trennung und Scheidung geschehen soll. Sollen die Kinder bei einem Elternteil wohnen (Residenzmodell) oder soll es ein Wechselmodell geben? Kann ein Ehepartner die Ehewohnung übernehmen und den anderen auszahlen bzw. ihm eine Nutzungsentschädigung oder Miete zahlen oder muss die Immobilie verkauft werden? Hier sind die Eheleute und Ihre Anwälte besonders gefordert, denn auch und gerade diese Bereiche verlangen nach einer Regelung.

Rolle der Anwälte als Regulierer und Verhandler

Manche Ehepartner empfinden derartige Regelungsversuche bereits als „Rosenkrieg“ und reagieren empfindlich auf Anschreiben des gegnerischen Anwalts. Dabei muss man sich jedoch vor Augen halten, dass nach geltendem Recht der Staat mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs keinerlei Verantwortung dafür übernimmt, dass die Ehepartner so wichtige finanzielle Themen wie den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinnausgleich, den Verbleib gemeinsamer Kinder und den Kindesunterhalt bei Scheidung überhaupt regeln, geschweige denn dass dies in geordneter und fairer Weise und nach geltendem Recht geschieht.

Anders als in den USA, wo man bereits mit dem Scheidungsantrag zahlreiche standardisierte Formulare (die „Divorce Papers“) mit genauen Angaben zur gewünschten Regelung dieser Themen unter Beifügung ausführlicher Einkommens- und Vermögensauskünfte dem Antragsgegner zuzustellen hat, kann man hierzulande geschieden werden, ohne diesbezüglich auch nur irgendetwas geregelt zu haben. Es gibt kein institutionalisiertes „Ehe-Abwicklungssystem“. Vielmehr bleibt es den Ehepartnern selbst überlassen, ob und in welchem Rahmen sie diese für sie oft essentiellen Dinge miteinander klären.

Die meisten Menschen sind bei einer Trennung vom Ehepartner emotional hoch belastet. Sie kennen sich weder mit den komplexen Regeln des Familienrechts aus noch verfügen sie im Regelfall über die erforderliche Verhandlungserfahrung, um ihre Positionen gegenüber dem ehemaligen Lebenspartner durchzusetzen, wenn dieser eine Kooperation ablehnt. Insofern ist die Einschaltung spezialisierter Rechtsanwälte auf beiden Seiten oft alternativlos. Sie allein gewährleistet eine strukturierte, sachliche, rechtssichere und interessengerechte Regelung aller relevanten Themen.

Typische anwaltliche Tätigkeiten bei Scheidungsmandaten

Als Fachanwältin für Familienrecht übernehme ich für Sie unter anderem:
  • die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegenüber Ihrem Ehepartner zum Zwecke der anschließenden Berechnung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen und die Überprüfung der daraufhin eingehenden Unterlagen und Belege;
  • die Erstellung von Einkommens- und Vermögensauskünften für Sie auf Basis der von Ihnen überlassenen Unterlagen auf entsprechende Aufforderung Ihres Ehepartners;
  • die Ermittlung und Durchsetzung bestehender Unterhaltsansprüche bzw. Ihre Verteidigung gegen unangemessene Unterhaltsforderungen;
  • die Ermittlung und außergerichtliche Verhandlung von Zugewinnausgleichsansprüchen;
  • die Klärung der künftigen Wohnsituation Ihrer Familie, einschließlich der Frage, wer künftig die Miete bzw. die Kreditraten und die Hausnebenkosten der Ehewohnung zu tragen hat;
  • die Regelung bestimmter steuerlicher Themen, z. B. der weiteren gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer im Trennungsjahr oder des begrenzten Realsplittings beim Unterhalt (Anlage U zur Einkommensteuererklärung), oft unter Einbeziehung Ihres Steuerberaters;
  • die Verhandlungen mit dem anderen Elternteil zur Frage, bei wem die gemeinsame Kinder nach der Trennung wohnen und wie die Kontakte zum anderen Elternteil künftig gestaltet werden sollen;
  • die Verhandlungen über die Vermögensauseinandersetzung, insbesondere mit Blick auf gemeinsame Immobilien und Konten/Depots, und über die Aufteilung gemeinsamer Verbindlichkeiten (Gesamtschuldnerausgleich),
  • den Entwurf einer umfassenden Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung nach erfolgreichem Abschluss der Vorverhandlungen;
  • den Entwurf von sonstigen Vereinbarungen (z. B. Umgangsvereinbarungen) und rechtlichen Erklärungen (z. B. Freistellungs- und Nachteilsausgleichserklärungen).

Vergütung für außergerichtliche Tätigkeit

Diese Leistungen erbringe ich für Sie auf Basis einer zuvor zu schließenden Mandats- und Vergütungsvereinbarung, in der der konkrete Mandatsauftrag und eine leistungsangemessene Vergütung festgelegt wird.

In der Regel wird die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung in meiner Kanzlei auf Basis einer Stundensatzvereinbarung, also nach tatsächlichem Aufwand, abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in regelmäßigen Zeitabständen, in der Regel monatlich, so dass Sie den Kostenaufwand stets im Blick behalten können.

In Ihrem Interesse bin ich stets bemüht, über die zu erwartenden Anwaltsgebühren volle Transparenz herzustellen und das Vorgehen auch im Hinblick auf die Kostenfolgen mit Ihnen abzustimmen.

Kontakt

Zur Klärung Ihrer Familiensache ohne Einschaltung von Gerichten kontaktieren Sie uns bitte unter:  

T: 06174 – 935 75 70
E: marx@familienrecht-marx.de