Beratung zum Thema Trennung
Erste Hilfe in der Krise
Eine Erstberatung im Familienrecht wird nicht selten in einer akuten Ehekrise angefragt, zum Beispiel in folgenden Situationen:
Sie haben herausgefunden, dass Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin ein außereheliches Verhältnis unterhält, womöglich schon seit geraumer Zeit. Ihr Ehepartner hat Ihnen mitgeteilt, dass er oder sie sich von Ihnen trennen möchte, oder ist bereits aus der Ehewohnung ausgezogen. Sie denken selbst über eine Trennung nach oder sind schon ausgezogen. In solchen Situationen ist man emotional im Ausnahmezustand, häufig gefangen in einem Gemisch aus Wut, Enttäuschung, Angst, Verunsicherung oder auch Schuldgefühlen. Viele Betroffene fühlen sich zunächst wie gelähmt und zu keinem klaren Gedanken fähig. Andere verfallen vor dem vermeintlichen Berg an anstehenden Aufgaben in Hyperaktivismus.
Typische erste Fragen
In einem Erstgespräch werden häufig die folgenden Fragen gestellt:
Ruhe bewahren, nichts überstürzen, rechtliche Informationen einholen
Gerade in dieser ersten Phase des Konflikts ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu behalten und keine Fehler zu machen, die sich später unter Umständen nicht mehr korrigieren lassen.
Das kann die Frage betreffen, wer aus der bisherigen Ehewohnung auszieht, welche Informationen und Dokumente man für die Regelung der Trennungs- und ggfs. Scheidungsfolgen vorab zusammenstellt, wie man Banken und Behörden gegenüber auftritt, welche Kontoverfügungen man trifft und wen man wann über die Trennung informiert.
In jedem Fall sollten Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten anlässlich einer Trennung informieren und mit anwaltlicher Hilfe die richtige Strategie festlegen.
Dies gilt ebenso, wenn Sie selbst mit einer Trennung liebäugeln bzw. diese in die Tat umsetzen möchten. Eine sorgfältige Vorbereitung der ersten Schritte und eine kluge Kommunikation können für den weiteren Verlauf der Trennung entscheidend sein. Hier kann Sie eine frühzeitige anwaltliche Beratung vor Schaden bewahren.
Die wichtigsten Regelungsthemen
Richtige Kommunikation in der Krise
Neben diesen praktischen und rechtlichen Fragen spielt bei einer Trennung oft die richtige Strategie und die Kommunikation eine zentrale Rolle. Nicht selten betrifft die anfängliche anwaltliche Beratung schon die Frage, wie man seinen oft langjährigen Ehepartner von seinem Trennungswunsch informiert, wie man mit bereits bestehenden neuen Partnerschaften umgeht und wann und wie die gemeinsamen Kinder und ggfs. Dritte informiert werden sollten. Die Bedeutung dieser ersten Schritte für den nachfolgenden Prozess ist nicht zu unterschätzen.
Aber auch mit Blick auf die künftige Wohn-, Betreuungs-, Unterhalts- und Vermögenssituation werden die Weichen im Regelfall früh gestellt. Wird in der Anfangsphase viel Porzellan zerschlagen und das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört, ist der Trennungsprozess oft lang, teuer und nervenaufreibend. Am Ende steht, wie im Filmklassiker „Der Rosenkrieg“, im schlimmsten Fall nur noch das „Gemeinsam in den Untergang“. Gerade wenn Kinder vorhanden sind, kann dies jedoch keine Option sein.
Vielmehr geht es darum, während Ihre Ehe zerfällt, Ihr Leben und das Ihrer Kinder aufrechtzuerhalten und Neuanfänge zu ermöglichen. Dazu bedarf es eines kühlen Kopfes und eines zielgerichteten Vorgehens. Ich stehe Ihnen während des gesamten Prozesses als erfahrene Beraterin und Sparringspartnerin zur Seite und führe Sie gezielt Schritt für Schritt durch die einzelnen Themengebiete. Diese können von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Eine einvernehmliche Regelung sämtlicher Trennungsfolgen sollte in jedem Fall das Ziel sein.
Erste wichtige Regelungen – die Trennungsfolgenvereinbarung (auch: Getrenntlebensvereinbarung)
Einige Themen, wie z. B. der Trennungsunterhalt und die Zuweisung von Ehewohnung und Hausrat (für die Trennungszeit oder bereits dauerhaft) sowie die künftige Betreuung der gemeinsamen Kinder und der zu zahlende Kindesunterhalt, können frühzeitig im Rahmen einer Trennungsfolgenvereinbarung einvernehmlich geregelt werden, nachdem die entsprechenden Unterhaltsberechnungen vorgenommen wurden.
Trennungsvereinbarungen können in der Regel privatschriftlich oder auch mündlich getroffen werden. Nur wenn darin bereits Regelungen im Vorgriff auf eine spätere Scheidung getroffen werden, wie etwa zum Güterstand oder Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt oder in Bezug auf Immobilien, muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden. Hierfür muss eigens ein Notar aufgesucht werden.
Ich unterstütze Sie zuverlässig bei der rechtssicheren Formulierung von Trennungs- (und Scheidungs-)folgenvereinbarungen und errechne bestehende Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleichsansprüche, ggfs. nach vorheriger Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber Ihrem Ehepartner.
Kann man das nicht ohne Anwalt regeln?
Eine Regelung der Trennungsfolgen ist grundsätzlich auch ohne anwaltliche Beratung möglich. Man ist auch nicht verpflichtet, bei gesundheitlichen Beschwerden einen Arzt aufzusuchen. Eine laienhafte Regelung der Trennungsfolgen und ggfs. Scheidungsfolgen birgt jedoch die Gefahr, dass die getroffenen Regelungen für einen selbst rechtlich und finanziell nachteilig sind oder, wie etwa bei einem Verzicht auf Trennungsunterhalt, sogar unwirksam.
Eine mit anwaltlicher Unterstützung ausgearbeitete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bietet dagegen Rechtssicherheit und Transparenz im Hinblick auf die Grundlagen und Ergebnisse der Einigung und den Einigungsprozess insgesamt. Nur eine kompetente anwaltliche Beratung gewährleistet, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese entsprechend wahren können. Eine starke anwaltliche Vertretung ermöglicht Ihnen zudem, sich wieder auf Ihr Leben zu konzentrieren, ohne sich in dauernden persönlichen Auseinandersetzungen mit dem Ex-Partner zu verlieren.