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Beratung zum Thema Trennung

Erste Hilfe in der Krise

Eine Erstberatung im Familienrecht wird nicht selten in einer akuten Ehekrise angefragt, zum Beispiel in folgenden Situationen:
Sie haben herausgefunden, dass Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin ein außereheliches Verhältnis unterhält, womöglich schon seit geraumer Zeit. Ihr Ehepartner hat Ihnen mitgeteilt, dass er oder sie sich von Ihnen trennen möchte, oder ist bereits aus der Ehewohnung ausgezogen. Sie denken selbst über eine Trennung nach oder sind schon ausgezogen. In solchen Situationen ist man emotional im Ausnahmezustand, häufig gefangen in einem Gemisch aus Wut, Enttäuschung, Angst, Verunsicherung oder auch Schuldgefühlen. Viele Betroffene fühlen sich zunächst wie gelähmt und zu keinem klaren Gedanken fähig. Andere verfallen vor dem vermeintlichen Berg an anstehenden Aufgaben in Hyperaktivismus.

Typische erste Fragen

In einem Erstgespräch werden häufig die folgenden Fragen gestellt:

  • Soll ich Ihnen schon einmal die Beweisfotos/Messenger-Nachrichten schicken, die den Ehebruch meines/-r Ehepartners/Ehepartnerin dokumentieren?
  • Darf ich ihm/ihr jetzt die Koffer vor die Tür setzen (und das Schloss auswechseln)?
  • Wen muss ich alles über unsere Trennung informieren?
  • Kann ich das Kontoguthaben von unserem gemeinsamen Girokonto abheben, bevor er/sie das tut?
  • Kann ich die Finanzunterlagen aus unserer Ehewohnung an mich nehmen? Was sollte ich alles kopieren?
  • Müssen unsere Kinder überhaupt noch Kontakt zu dem anderen Elternteil haben? Die sollen doch erst einmal zur Ruhe kommen und da nicht mit hereingezogen werden.
  • Ich war selbst jahrelang treu und wurde nun so hintergangen. Darf ich jetzt auch Dating-Apps nutzen oder kann das irgendwie gegen mich verwendet werden?
  • Können Sie bitte so schnell es geht die Scheidung für mich einreichen? Unter den Umständen will ich nicht länger verheiratet bleiben.
    Muss ich tatsächlich trotz des Ehebruchs Unterhalt zahlen?

Ruhe bewahren, nichts überstürzen, rechtliche Informationen einholen

Gerade in dieser ersten Phase des Konflikts ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu behalten und keine Fehler zu machen, die sich später unter Umständen nicht mehr korrigieren lassen.

Das kann die Frage betreffen, wer aus der bisherigen Ehewohnung auszieht, welche Informationen und Dokumente man für die Regelung der Trennungs- und ggfs. Scheidungsfolgen vorab zusammenstellt, wie man Banken und Behörden gegenüber auftritt, welche Kontoverfügungen man trifft und wen man wann über die Trennung informiert.

In jedem Fall sollten Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten anlässlich einer Trennung informieren und mit anwaltlicher Hilfe die richtige Strategie festlegen.

Dies gilt ebenso, wenn Sie selbst mit einer Trennung liebäugeln bzw. diese in die Tat umsetzen möchten. Eine sorgfältige Vorbereitung der ersten Schritte und eine kluge Kommunikation können für den weiteren Verlauf der Trennung entscheidend sein. Hier kann Sie eine frühzeitige anwaltliche Beratung vor Schaden bewahren.

Die wichtigsten Regelungsthemen

Regelungsbedürftig sind bei einer Trennung vor allem folgende Themen:
  • Wer zieht aus der Ehewohnung aus? Kann eine weitere Wohnung neben der Ehewohnung finanziert werden oder muss die Ehewohnung gemeinsam gekündigt werden? Kann man seinen Ehepartner zum Auszug zwingen?
  • Kommt notfalls eine Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung für’s Erste in Betracht? Was ist dabei zu beachten?
  • Wenn ein Ehepartner auszieht und sich eine neue Wohnung anmieten muss, ist der andere dann zur Abgabe einer Bürgschaft verpflichtet? Wer zahlt ggfs. die Kaution für die neue Wohnung?
  • Wie wird das Mobiliar und das persönliche Hab und Gut aus der bisherigen Ehewohnung aufgeteilt? Darf man nach seinem Auszug die Wohnung noch betreten?
  • Wer behält die Haustiere? Wer die Autos?
  • Wer zahlt künftig die Miete bzw. die Kreditraten für die bisherige Ehewohnung? Wer zahlt die Hausnebenkosten und die Versicherungsbeiträge? Wenn der ausziehende Ehepartner diese Zahlungen übernimmt, welche Ausgleichsansprüche und Verrechnungsmöglichkeiten bestehen? Was ist mit Blick auf die Kaution zu regeln?
  • Wofür spielt der genaue Trennungszeitpunkt eine Rolle? Muss insofern etwas schriftlich festgehalten werden?
  • Wenn minderjährige Kinder vorhanden sind: Von welchem Elternteil werden die Kinder zukünftig betreut? Sollen sie überwiegend von einem Elternteil betreut werden (Residenzmodell) oder teilen sich die Eltern die Betreuung untereinander auf (Wechselmodell bzw. erweiterter Umgang)? Wie kann eine sinnvolle Umgangsregelung aussehen? Müssen die Kinder in der neuen Wohnung des ausgezogenen Elternteils eigene Zimmer haben, damit ein Umgang dort stattfinden kann?
  • Wer finanziert künftig den Lebensunterhalt der Kinder? In welcher Höhe ist Kindesunterhalt geschuldet? Was gilt für bereits erwachsene Kinder, die entweder noch zu Hause wohnen oder bereits ausgezogen sind und sich in Ausbildung befinden?
  • Welchen Unterhaltsanspruch hat der wirtschaftlich schwächere Ehepartner gegen den anderen während der Trennungszeit? In welcher Form kann dieser Unterhalt geleistet werden?
  • Welche Rolle spielt ein sog. Wohnvorteil des in der Wohnung verbliebenen Ehepartners bei der Unterhaltsberechnung? Können Schulden in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden?
  • Darf man, solange man noch verheiratet ist, neue Partner haben? Darf man seinen neuen Partner oder seine neue Partnerin auch mit nach Hause bringen, zumindest wenn der andere Ehepartner nicht dort ist? Wann darf man den neuen Partner seinen Kindern vorstellen?
  • Kann eine neue Partnerschaft des unterhaltsberechtigten Ehepartners oder sein sonstiges Verhalten Einfluss auf den Unterhaltsanspruch haben?
  • Wann und wie sollten gemeinsame Konten aufgelöst werden?
  • Wann muss das Finanzamt über die Trennung informiert werden?
  • Welche ehevertraglichen Regelungen können schon zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden, um eine spätere Scheidung so einfach wie möglich zu gestalten?
  • Was passiert mit gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen bei einer Trennung? Welche vorsorglichen Regelungen sind insofern zu treffen?

Richtige Kommunikation in der Krise

Neben diesen praktischen und rechtlichen Fragen spielt bei einer Trennung oft die richtige Strategie und die Kommunikation eine zentrale Rolle. Nicht selten betrifft die anfängliche anwaltliche Beratung schon die Frage, wie man seinen oft langjährigen Ehepartner von seinem Trennungswunsch informiert, wie man mit bereits bestehenden neuen Partnerschaften umgeht und wann und wie die gemeinsamen Kinder und ggfs. Dritte informiert werden sollten. Die Bedeutung dieser ersten Schritte für den nachfolgenden Prozess ist nicht zu unterschätzen.

Aber auch mit Blick auf die künftige Wohn-, Betreuungs-, Unterhalts- und Vermögenssituation werden die Weichen im Regelfall früh gestellt. Wird in der Anfangsphase viel Porzellan zerschlagen und das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört, ist der Trennungsprozess oft lang, teuer und nervenaufreibend. Am Ende steht, wie im Filmklassiker „Der Rosenkrieg“, im schlimmsten Fall nur noch das „Gemeinsam in den Untergang“. Gerade wenn Kinder vorhanden sind, kann dies jedoch keine Option sein.

Vielmehr geht es darum, während Ihre Ehe zerfällt, Ihr Leben und das Ihrer Kinder aufrechtzuerhalten und Neuanfänge zu ermöglichen. Dazu bedarf es eines kühlen Kopfes und eines zielgerichteten Vorgehens. Ich stehe Ihnen während des gesamten Prozesses als erfahrene Beraterin und Sparringspartnerin zur Seite und führe Sie gezielt Schritt für Schritt durch die einzelnen Themengebiete. Diese können von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Eine einvernehmliche Regelung sämtlicher Trennungsfolgen sollte in jedem Fall das Ziel sein.

Erste wichtige Regelungen – die Trennungsfolgenvereinbarung (auch: Getrenntlebensvereinbarung)

Einige Themen, wie z. B. der Trennungsunterhalt und die Zuweisung von Ehewohnung und Hausrat (für die Trennungszeit oder bereits dauerhaft) sowie die künftige Betreuung der gemeinsamen Kinder und der zu zahlende Kindesunterhalt, können frühzeitig im Rahmen einer Trennungsfolgenvereinbarung einvernehmlich geregelt werden, nachdem die entsprechenden Unterhaltsberechnungen vorgenommen wurden. 

Trennungsvereinbarungen können in der Regel privatschriftlich oder auch mündlich getroffen werden. Nur wenn darin bereits Regelungen im Vorgriff auf eine spätere Scheidung getroffen werden, wie etwa zum Güterstand oder Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt oder in Bezug auf Immobilien, muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden. Hierfür muss eigens ein Notar aufgesucht werden.

Ich unterstütze Sie zuverlässig bei der rechtssicheren Formulierung von Trennungs- (und Scheidungs-)folgenvereinbarungen und errechne bestehende Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleichsansprüche, ggfs. nach vorheriger Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber Ihrem Ehepartner.

Kann man das nicht ohne Anwalt regeln?

Eine Regelung der Trennungsfolgen ist grundsätzlich auch ohne anwaltliche Beratung möglich. Man ist auch nicht verpflichtet, bei gesundheitlichen Beschwerden einen Arzt aufzusuchen. Eine laienhafte Regelung der Trennungsfolgen und ggfs. Scheidungsfolgen birgt jedoch die Gefahr, dass die getroffenen Regelungen für einen selbst rechtlich und finanziell nachteilig sind oder, wie etwa bei einem Verzicht auf Trennungsunterhalt, sogar unwirksam.

Eine mit anwaltlicher Unterstützung ausgearbeitete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bietet dagegen Rechtssicherheit und Transparenz im Hinblick auf die Grundlagen und Ergebnisse der Einigung und den Einigungsprozess insgesamt. Nur eine kompetente anwaltliche Beratung gewährleistet, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese entsprechend wahren können. Eine starke anwaltliche Vertretung ermöglicht Ihnen zudem, sich wieder auf Ihr Leben zu konzentrieren, ohne sich in dauernden persönlichen Auseinandersetzungen mit dem Ex-Partner zu verlieren.

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe oder Informationen in einer Trennungssituation?

Sie können mich zu meinen Bürozeiten jederzeit telefonisch kontaktieren, oder auch außerhalb der Bürozeiten per E-Mail. Ich werde mich umgehend bei Ihnen zurückmelden.  

Mo-Fr: 9.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
T: 06174 – 935 75 70
E: marx@familienrecht-marx.de